Garagenparker

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Gründe, ein Garagenparker zu sein

Wer eine Versicherung für sein Kraftfahrzeug abschließen will, schaut selbstverständlich danach, wo er sparen kann. Schließlich sind die Versicherungen in ihren Beiträgen schon teuer genug. Es gibt mehrere Einsparmöglichkeiten bei der Pflichtversicherung für Kraftfahrer, der Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge. Werden Fahranfänger als Nutzer des Autos ausgeschlossen und nur eine bestimmte Kilometerleistung im Jahr abgegolten, so wirkt sich dies in der Regel günstig auf die Höhe des Beitrages aus. Hinzu kommt noch der Rabatt für Garagenparker bei der Kfz-Versicherung. Nahezu jede Versicherung bietet diesen Rabatt an, einige locken mit einer Vergünstigung von bis zu fünfzehn Prozent auf den jährlich zu zahlenden Beitrag. Angesichts der hohen Beiträge ist dies schon enorm. Es muss allerdings das Auto auch wirklich nachts in der Garage abgestellt werden, wird ein öffentlicher Parkplatz genutzt, wird der Rabatt aberkannt. Nachgewiesen ist, dass Garagenparker bei der Kfz-Versicherung weitaus niedrigere Kosten für den Versicherer verursachen, dieser muss also seltener für einen Schaden aufkommen. Die hier abgestellten Fahrzeuge werden seltener beschädigt, etwa durch andere Autos, die auf dem Parkplatz einen Unfall verursachen oder durch Vandalismus.

Was passiert, wenn bei der Versicherung geflunkert wurde?

Viele Fahrzeughalter machen ihr Kreuzchen allzu sorglos und geben an, dass sie ihr Auto in der Garage untergebracht haben. Es kann aber sein, dass doch einmal eine Kontrolle seitens des Versicherers stattfindet und dabei stellt sich heraus, dass die angegebene Garage vollgestellt ist und das Auto gar keinen Platz hätte. Oder kommt es nachts zu einem Unfall auf dem öffentlichen Parkplatz, in einer Zeit, in der das Auto eigentlich in der Garage hätte stehen sollen, erfährt dies schließlich auch die Versicherung. Der Schutz bleibt für den Garagenparker bei der Kfz-Versicherung erhalten. Aber die Versicherung hat in ihren Versicherungsbedingungen Strafen für diesen Betrugsfall vorgesehen und die besagen, dass die ermäßigten Beiträge mit sofortiger Wirkung wegfallen. Sie werden rückwirkend für den Zeitraum berechnet, seit dem der Garagenrabatt bestand. Außerdem wird in der Regel für das folgende Jahr der doppelte Beitrag fällig. Die Versicherer haben das Recht, angebliche Garagenparker in der Kfz-Versicherung auf diese Art zu bestrafen, denn es ist in ihren Vertragsbedingungen festgehalten und der Versicherungsnehmer hat diese – nach hoffentlich eingehendem Studium – unterschrieben.