Tiefgaragen

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Tiefgaragen

Autos gehören unter die Erde. Diesen Satz ist gerade in verdichteten Siedlungsräumen immer öfter zu hören. Gemeint sind sowohl der fließenden als auch der ruhende Verkehr. Immer mehr Städte gehen deshalb dazu über, die Hauptdurchgangsstraßen zumindest in den Stadtkernen teilweise in einer Betonröhre unterirdisch zu verlegen. Bei Neubauten in der Innenstadt sind Tiefgaragen quasi Pflicht. Denn nur so können die Architekten von Miets- oder Bürohäusern ihrer Pflicht nachkommen, ausreichend Stellplätze nachzuweisen.

Tiefgaragen unter der Erde

Freilich lassen sich Tiefgaragen nicht überall beliebig verwirklichen. Ideal wären Tiefgaragen mit mehreren Ebenen in der Art eines unterirdischen Parkhauses. Diese Variante wird nur relativ selten, zum Beispiel bei öffentlichen Gebäuden, verwirklicht. Häufige müssen sich die Bauherren mit einem eingeschossigen Parkdeck unter der Erde begnügen. Aber diese Tiefgaragen sind bei fast allen Bürogebäuden und Mietshäusern mittlerweile beinahe Pflicht. Nur in seltenen Fällen ist die Errichtung von Tiefgaragen aufgrund des schwierigen Untergrundes oder aus Gründen von Platzmangel für die Zufahrt nicht möglich. Machbar ist im Prinzip alles. Doch es muss sich unter dem Strich auch rechnen. Tiefgaragen machen nur dann Sinn, wenn sie auch wirtschaftlich zu betreiben sind. Deshalb gehen immer mehr Kommunen dazu über, in einer Art Public-Private-Partnership Tiefgarangen mit Investoren aus der privaten Wirtschaft errichten zu lassen. Die Investoren sind dann auch Betreiber der unterirdischen Parkhäuser und refinanzieren ihre eingesetzten Mittel aus den Parkgebühren.

Private Tiefgaragen

Aber auch selbst auf dem Land, wo eigentlich genügend Raum für Parkplätze zur Verfügung steht, erfreuen sich Tiefgaragen immer größerer Beliebtheit. Reihenhaussiedlungen werden häufig mit einer zentralen Tiefgarage ausgestattet. Das schafft Platz für Spielplätze und zentralen Begegnungsraum zwischen den Häusern. Natürlich werden auch Mehrfamilienhäuser mit einem Tiefgeschoss für Autos ausgestattet. Besonders Wohnanlagen mit mehreren Eigentumswohnungen setzen auf diese Parkplatzlösungen. Dann gehört zur teuren Maisonettwohnung auch der Privataufzug von der Tiefgarage zu den eigenen vier Wänden dazu. Letztlich wird ein Teil des Kellergeschosses als Tiefgarage ausgewiesen. Auf die Kellerfläche können die Bewohner dann gerne verzichten. Allerdings bringt die Unterhaltung einer Tiefgarage mit den angeschlossenen Aufzügen auch Mehrkosten in der Unterhaltung mit sich. Doch wer sich eine luxuriöse Eigentumswohnung leistet, will in den seltensten Fällen noch weite Entfernungen zwischen Stellplatz und Wohnung zurücklegen.